Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Elternbeitrag

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - wird ein Elternbeitrag erhoben. Näheres ist dazu in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder  (Elternbeitragssatzung) geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden.

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